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Warum technische Dokumentation übersetzten lassen?

Warum technische Dokumentation übersetzten lassen?

Antriebskern

Oftmals herrscht bei den Herstellern Unklarheit, ob sie ihre Technische Dokumentation in andere Sprachen übersetzen lassen müssen. Doch in der EG-Maschinenrichtlinie finden verzweifelte Hersteller klare Vorgaben zum Thema Sprachen der Betriebsanleitung innerhalb der EU.

In der Richtlinie ist vorgegeben, dass jeder Maschine, die in einem Mitgliedsstaat der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird, eine Betriebsanleitung in Amtssprache(n) beiliegen muss.

Diese Betriebsanleitung muss entweder die Originalbetriebsanleitung sein oder eine Übersetzung der Betriebsanleitung. Die Originalbetriebsanleitung ist die Sprachfassung, für die der Hersteller die Verantwortung übernimmt. Ist die Originalbetriebsanleitung nicht in der Amtssprache vorhanden, muss der Hersteller dafür Sorge tragen, dass sie übersetzt wird. Wenn es sich um eine Übersetzung der Originalbetriebsanleitung handelt muss die Originalbetriebsanleitung zusätzlich beigelegt werden.

  • Originalbetriebsanleitung: Betriebsanleitung in der Sprachfassung für die der Hersteller die Verantwortung übernimmt.
  • Übersetzung der Originalbetriebsanleitung: Notwendig, wenn die Originalbetriebsanleitung nicht in der Amtssprache des Mitgliedsstaates vorhanden ist, in dem die Maschine in Verkehr gebracht wird. Muss immer mit Übersetzung der Originalbetriebsanleitung gekennzeichnet werden. Die Originalbetriebsanleitung muss beiliegen.

Im übrigen gelten diese Vorgaben aus der Maschinenrichtlinie auch für die Mitglieder der EFTA, da sie zum europäischen Wirtschaftsraum gehören. Deshalb muss auch für die folgenden Staaten eine Betriebsanleitung in Amtssprache vorliegen: Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz.

Aber wie soll man vorgehen, wenn ein Mitgliedsstaat mehrere Amtssprachen hat? In diesem Falle ist es wichtig darauf zu achten, in welcher Region die Maschine eingesetzt wird und welche Amtssprache dort vorherrschend ist. Nur so kann die jeweilige Amtssprache sinnvoll ausgewählt werden. Denn mit einer zufälligen Auswahl der Amtssprache ist weder dem Bediener noch dem Hersteller geholfen.

Damit ist klar, dass es nicht ausreichend ist die Betriebsanleitung einmal für alle Staaten in Englisch übersetzen zu lassen. Und auch bei den Übersetzungen für den englischen Sprachraum ist Vorsicht geboten. Wenn die Maschine in die USA verkauft werden soll, ist es wichtig, dass die Dokumentation in amerikanisches Englisch übersetzt wird. Auch wenn britisches und amerikanisches Englisch viel gemeinsam haben, gibt es doch einige wichtige Unterschiede. Daher kann es zu Missverständnissen kommen, wenn zum Beispiel britisches Englisch für die USA verwendet wird. Da es bei technischer Dokumentation um die Sicherheit von Mensch und Maschine geht, sollten solche Missverständnisse auf jeden Fall vermieden werden. Nur so kann die technische Dokumentation auch bei Haftungsfällen hilfreich sein. Das Gleiche gilt zum Beispiel für europäisches und brasilianisches Portugiesisch und europäisches und südamerikanisches Spanisch.

Der Hersteller muss sich über die Bedeutung der technischen Dokumentation als wichtiger Teil der Maschine bewusst sein. Nur durch eine vollständige und verständlich übersetze Dokumentation ist sichergestellt, dass Haftungsansprüche geklärt sind und den Vorgaben der Richtlinien genüge getan ist.

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